Gefördert zum Erfolg
Gute Ideen zahlen sich aus: Sowohl der Bund als auch das Land NRW unterstützen vielversprechende Erfindungen finanziell. Ihre Programme sollen die Weiterentwicklung bis hin zur Verwertungsreife fördern und so den Technologietransfer an den Hochschulen erleichtern. Welche Fördermöglichkeiten gibt es konkret? Ein Überblick.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Steigerung der Anwendungsreife von Hochschulerfindungen (Prototypenförderung, Proof of Concept) und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule. Dies erscheint erforderlich, da Erfindungen und Patente ihrer Zeit oft so weit voraus sind, dass es für Unternehmen zu risikoreich ist, vor dem Proof of Concept in sie zu investieren.
Start: Dezember 2024
Einreichungsfrist: 28.02.2025 (Phase 1)
Förderfokus: Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen insbesondere von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert: Proof of Concept als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen
Fördermittelgeber: Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung
Zielgruppe: Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Max. Förderzeitraum: 18 Monate
Max. Fördersumme: 175.000 Euro
Davon Eigenanteil: 10%
Ziel der Fördermaßnahme ist es, in einer ersten Phase das wissenschaftliche Potenzial der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) zur Validierung von Patenten zu aktivieren. In der anschließenden zweiten Phase werden in Form von Verbundprojekten Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft initiiert und gefestigt.
Start: Dezember 2024
Einreichungsfrist: 30.06.2025 (Phase 2)
Förderfokus: Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen.
Was wird gefördert: Proof of Concept als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen
Fördermittelgeber: Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung
Zielgruppe: Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen
Max. Förderzeitraum: 12 Monate
Max. Fördersumme für Hochschulen: 175.000 Euro
Davon Eigenanteil für Hochschulen: 10%
Max. Fördersumme für Unternehmen: 200.000 Euro
VIP+ hilft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse nachzuweisen und mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Auf diese Weise soll auch das Risiko für Dritte verringert werden, in die weitere Entwicklung zu investieren. Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung läuft über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.
Förderfokus: Validierungsförderung (Themenoffen)
Fördermittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zielgruppe: Hochschulwissenschaftler*innen
Max. Förderzeitraum: 36 Monate
Max. Fördersumme: 1.500.000 Euro
Davon Eigenanteil: keiner
Wir stehen Ihnen zur Seite
Haben Sie Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Forschungsprojekt oder benötigen Sie Hilfestellung bei der Antragstellung? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.