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Gefördert zum Erfolg

Gute Ideen zahlen sich aus: Sowohl der Bund als auch das Land NRW unterstützen vielversprechende Erfindungen finanziell. Ihre Programme sollen die Weiterentwicklung bis hin zur Verwertungsreife fördern und so den Technologietransfer an den Hochschulen erleichtern. Welche Fördermöglichkeiten gibt es konkret? Ein Überblick.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Steigerung der Anwendungsreife von Hochschulerfindungen (Prototypenförderung, Proof of Concept) und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule. Dies erscheint erforderlich, da Erfindungen und Patente ihrer Zeit oft so weit voraus sind, dass es für Unternehmen zu risikoreich ist, vor dem Proof of Concept in sie zu investieren.

Start: Dezember 2024

Einreichungsfrist: 28.02.2025  (Phase 1)

Förderfokus: Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen insbesondere von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert: Proof of Concept als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen

Fördermittelgeber: Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Zielgruppe: Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Max. Förderzeitraum: 18 Monate

Max. Fördersumme: 175.000 Euro

Davon Eigenanteil: 10%

Weitere In­for­ma­ti­onen

Ziel der Fördermaßnahme ist es, in einer ersten Phase das wissenschaftliche Potenzial der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) zur Validierung von Patenten zu aktivieren. In der anschließenden zweiten Phase werden in Form von Verbundprojekten Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft initiiert und gefestigt.

Start: Dezember 2024

Einreichungsfrist: 30.06.2025 (Phase 2)

Förderfokus: Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen.

Was wird gefördert: Proof of Concept als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen

Fördermittelgeber: Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Zielgruppe: Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen

Max. Förderzeitraum: 12 Monate

Max. Fördersumme für Hochschulen: 175.000 Euro

Davon Eigenanteil für Hochschulen: 10%

Max. Fördersumme für Unternehmen: 200.000 Euro

Weitere In­for­ma­ti­onen

VIP+ hilft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse nachzuweisen und mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Auf diese Weise soll auch das Risiko für Dritte verringert werden, in die weitere Entwicklung zu investieren. Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung läuft über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.

Förderfokus: Validierungsförderung (Themenoffen)

Fördermittelgeber: Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bildung und For­schung

Zielgruppe: Hochschulwissenschaftler*innen

Max. Förderzeitraum: 36 Monate

Max. Fördersumme: 1.500.000 Euro

Davon Eigenanteil: keiner

Weitere In­for­ma­ti­onen

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