Das Dortmunder IP-Transfer-Modell
Die TU Dortmund hat sich das Ziel gesetzt, die Anzahl IP-basierter Ausgründungen zu erhöhen. Für den Transfer von geistigem Eigentum in IP-basierte Start-ups wurde ein Modell entwickelt, das durch standardisierte Prozesse Ausgründungen schnell, transparent und einheitlich ermöglicht. Das CET begleitet für die TU Dortmund IP-basierte Ausgründungen (Spin-offs) ganzheitlich – von der strukturierten Erfindungsmeldung bis zur Vorbereitung auf einen erfolgreichen Markteintritt.
Das IP-Transfer-Modell richtet sich an Forschende und Studierende der TU Dortmund, die ihre Forschungsergebnisse in Form eines technologieorientierten Start-ups verwerten möchten. Die TU Dortmund unterstützt mit dem standardisierten, gründungsfreundlichen Modell aktiv ihre Ausgründungen.
Ein klar strukturierter und wenige Seiten umfassender Vertrag regelt die Übertragung der IP-Rechte in unterschiedlichen Entwicklungsphasen eines Start-ups verlässlich. Der Abschluss des gesamten Verhandlungsprozesses erfolgt innerhalb von maximal drei Monaten. Nach der Gründung müssen keine Verhandlungen mehr zwischen der Universität und dem Start-up geführt werden. Gründer*innen können sich dadurch vollumfänglich auf die Entwicklung ihres Unternehmens konzentrieren. Mit gesicherten Rechten am geistigen Eigentum - durch das IP-Transfer-Modell wird die IP vollständig bei Gründung übertragen - haben Gründer*innen die volle Freiheit und Verantwortung, was sie schneller für externe Investoren attraktiv und frühzeitig wirtschaftlich stabil werden lässt.
Das IP-Transfer-Modell im Überblick

Gründungsfreundliche Konditionen*
im 1. und 2. Jahr: Finanzfrei, keine Zahlungen an die TU Dortmund (außer initiale Patentierungskosten)
ab 3. Jahr: marktübliche Umsatzbeteiligung
ab 5. Jahr: Buy-out-Option, Möglichkeit zur vollständigen Ablösung der Lizenzzahlungen
Exit-Fall: Erfolgsbeteiligung, 5 % Beteiligung am Veräußerungserlös der Gründer*innen
* Die genannten Zeiträume können je nach Branche variieren.
Was habe ich als Gründer*in davon?

- Schnelle Umsetzung: Maximal drei Monate, bis ich den Optionsvertrag in den Händen halte. Und wenn wir uns innerhalb von drei Monaten nicht einigen, dann greift eine „Baseball Arbitration“-Schlichtung.
- Volle Freiheit und Verantwortung: Die IP gehört mir alleine.
- Keine Bewertung: Ich muss nicht über den Wert meiner Erfindung diskutieren.
- Keine Überraschungen: Ich kann mich auf das festgelegte Modell verlassen.
- Finanzieller Boost für Erfinder*in und Forschungsgruppe: Neben der Erfindungsvergütung wird die Forschungsgruppe an den Rückflüssen finanziell beteiligt.
Ansprechpartner
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