Gefördert zum Erfolg
Gute Ideen zahlen sich aus: Sowohl der Bund als auch das Land NRW unterstützen vielversprechende Erfindungen finanziell. Die Programme sollen die Weiterentwicklung bis hin zur Verwertungsreife fördern und so den Technologietransfer an den Hochschulen erleichtern.

Fördermittel Wissens- & Technologietransfer
Wenn Sie als Wissenschaftler*in gemeinsam mit einem Unternehmen eine technische Frage lösen möchten, vermitteln wir Ihnen den Kontakt. Für die gemeinsame Lösungsentwicklung sind bilaterale Kooperationen oder öffentlich geförderte Forschungsprojekte möglich. Wir beraten Sie gerne persönlich! Schreiben Sie uns unter tec.cet@tu-dortmund.de.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen durch die Förderung marktorientierter Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
- Start: Beginn zu dem im Förderantrag genannten Datum.
- Einreichungsfrist: Laufende Antragstellung möglich.
- Förderfokus: Technologie- und branchenoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Maßnahmen zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
- Was wird gefördert: FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung.
- Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
- Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten.
- Max. Förderzeitraum: Projektabhängig; Durchführbarkeitsstudien bis 12 Monate.
- Max. Fördersumme: Bis zu 3 Mio. € je Kooperationsprojekt; Forschungseinrichtungen bis 280.000 Euro pro Projekt.
- Davon Eigenanteil: Förderquote für Forschungseinrichtungen beträgt 100%
Ziel der Fördermaßnahme ist die Unterstützung der nachhaltigen und digitalen Transformation Nordrhein-Westfalens durch die Umsetzung von Fördermaßnahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027.
- Start: Förderperiode 2021–2027
- Einreichungsfrist: Abhängig von der jeweiligen Fördermaßnahme.
- Förderfokus: Innovationswettbewerbe und Förderprogramme in den Bereichen Produktion, Mobilität, Umweltwirtschaft, Energie, Gesundheit sowie Kreativwirtschaft.
- Was wird gefördert: Innovationswettbewerbe, Forschungsinfrastrukturen, Patentvalidierungen sowie Förderangebote für KMU und Gründungen.
- Fördermittelgeber: Land Nordrhein-Westfalen und Europäische Union.
- Zielgruppe: Unternehmen, KMU, Gründerinnen und Gründer, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
- Max. Förderzeitraum: Abhängig von der jeweiligen Fördermaßnahme.
- Max. Fördersumme: Abhängig von der jeweiligen Fördermaßnahme.
- Davon Eigenanteil: Abhängig von der jeweiligen Fördermaßnahme.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers durch Patentierung, Normung und Standardisierung. Dadurch sollen Forschungsergebnisse direkt und mit hoher Sichtbarkeit für Unternehmen verfügbar gemacht sowie die Markteinführung neuer Technologien unterstützt werden.
- Start: 01.01.2024
- Einreichungsfrist: Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung laufende Skizzeneinreichung bis zum 31. Mai 2026 und laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027
- Förderfokus: Überführung von Forschungsergebnissen in Patente, Normen und Standards zur Verbesserung der Verwertung und Markteinführung.
- Was wird gefördert: Patentierungsaktivitäten, Normungsprojekte sowie Kooperationsprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
- Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
- Zielgruppe: KMU, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und regelsetzende Institutionen.
- Max. Förderzeitraum: Bis zu 24 Monate (Patentierung und Gebrauchsmuster) bzw. 36 Monate (Normung und Standardisierung).
- Max. Fördersumme: Projektabhängig.
- Davon Eigenanteil: Abhängig von Antragsteller und Förderquote.
- Davon Eigenanteil: Abhängig von Antragsteller und Förderquote.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Stärkung von Forschung und Innovation im Mittelstand sowie die Verbesserung des Zugangs von KMU zu praxisnaher Forschung. Die Förderung unterstützt vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben und stärkt den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
- Start: Laufendes Förderprogramm.
- Einreichungsfrist: Laufende Antragstellung über autorisierte Forschungsvereinigungen.
- Förderfokus: Themenoffene, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben mit besonderem Nutzen für kleine und mittlere Unternehmen.
- Was wird gefördert: Forschungsprojekte von Forschungseinrichtungen, die gemeinsam mit Unternehmen entwickelt und begleitet werden.
- Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
- Zielgruppe: KMU, Forschungsvereinigungen und Forschungseinrichtungen.
- Max. Förderzeitraum: In der Regel bis zu 3 Jahre.
- Max. Fördersumme: Bis zu 750.000 Euro je Forschungsvorhaben.
- Davon Eigenanteil: Unternehmen erhalten keine direkte Förderung; Forschungseinrichtungen werden vollständig gefördert.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Unterstützung von Forschenden bei der Entwicklung gesellschaftlicher Wirkung ihrer Forschung und der Erschließung neuer Transfer- und Verwertungspfade.
- Start: März 2026
- Förderfokus: Wissenstransfer, Impact-Entwicklung und Social Entrepreneurship in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
- Was wird gefördert: Entwicklung und Validierung von Transferideen, Beratungsangeboten, Weiterbildungsformaten, Kooperationen und Ausgründungsvorhaben.
- Zielgruppe: Promovierende, Postdocs und Forschende aus den Geistes-, Gesellschafts-, Bildungs-, Sozial- und Kulturwissenschaften.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Stärkung der Innovations- und Forschungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Förderung anspruchsvoller Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
- Start: Laufendes Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
- Einreichungsfrist: Projektskizzen in der Regel zum 15. April und 15. Oktober eines Jahres.
- Förderfokus: Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Gesundheit, Materialforschung, Bioökonomie und Nachhaltigkeit.
- Was wird gefördert: Einzel- und Verbundprojekte mit hohem Innovationspotenzial und klarer wirtschaftlicher Verwertungsperspektive.
- Fördermittelgeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
- Zielgruppe: KMU sowie mittelständische Unternehmen; Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Verbundpartner sein.
- Max. Förderzeitraum: In der Regel 2 bis 3 Jahre.
- Max. Fördersumme: Projektabhängig.
- Davon Eigenanteil: Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 % Förderung; Zuschläge für KMU sind möglich. Forschungseinrichtungen werden vollständig gefördert.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Überführung von Ergebnissen der Grundlagenforschung in Anwendungskontexte sowie die Förderung des Wissenstransfers in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und weitere Praxisfelder.
- Start: Fördermöglichkeit im Rahmen laufender DFG-Projekte
- Einreichungsfrist: Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
- Förderfokus: Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung in Anwendung, Verwertung und gesellschaftliche Nutzung.
- Was wird gefördert: Transferorientierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Validierungs- und Erprobungsmaßnahmen sowie Kooperationen mit Praxispartnern.
- Fördermittelgeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).
- Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
- Max. Förderzeitraum: Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
- Max. Fördersumme: Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
- Davon Eigenanteil: In der Regel kein verpflichtender Eigenanteil vorgesehen.
Fördermittel Schutzrechte
Auch im Bereich Schutzrechte stehen Ihnen verschiedene Fördermittel zur Verfügung. Eine Auswahl finden Sie unten. Wir helfen Ihnen, die für Sie beste Förderung zu finden. Melden Sie sich unter ip.cet@tu-dortmund.de.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, in einer ersten Phase das wissenschaftliche Potenzial der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) zur Validierung von Patenten zu aktivieren. In der anschließenden zweiten Phase werden in Form von Verbundprojekten Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft initiiert und gefestigt.
- Start: Dezember 2024
- Einreichungsfrist: 2027 (Phase 2), Voraussetzung: Phase 1 ist abgeschlossen
- Projektende: spätestens 30.06.2028
- Förderfokus: Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen.
- Was wird gefördert: Proof of Concept als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen
- Fördermittelgeber: Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung
- Zielgruppe: Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen
- Max. Förderzeitraum: 12 Monate
- Max. Fördersumme für Hochschulen: 175.000 Euro
- Davon Eigenanteil für Hochschulen: 10%
- Max. Fördersumme für Unternehmen: 200.000 Euro
VIP+ hilft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse nachzuweisen und mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Auf diese Weise soll auch das Risiko für Dritte verringert werden, in die weitere Entwicklung zu investieren. Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung läuft über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.
- Förderfokus: Validierungsförderung (Themenoffen)
- Fördermittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Zielgruppe: Hochschulwissenschaftler*innen
- Max. Förderzeitraum: 36 Monate
- Max. Fördersumme: 1.500.000 Euro
- Davon Eigenanteil: keiner
Ansprechpartner*innen
Haben Sie Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Forschungsprojekt oder benötigen Sie Hilfestellung bei der Antragstellung? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

