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GRÜNDERPREIS NRW: Jetzt bewerben!

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Mit dem GRÜNDERPREIS NRW ehrt das Land Nordrhein-Westfalen erfolgreiche Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit einem Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro.

Bewerben können sich zwischen 2016 und 2019 in NRW gegründete Unternehmen – vom klassischen Handwerks- oder Industriebetrieb über das Restaurant mit neuartigem Gastronomiekonzept bis hin zum hochdigitalisierten Technologie-Start-up – bis zum 17. September 2021. Die Bewerbung erfolgt in diesem Jahr zum ersten Mal rein digital.

Neben dem wirtschaftlichen Erfolg fließen Aspekte wie die Kreativität der Geschäftsidee, das gesellschaftliche Engagement, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die Bewertung der Jury ein.

„Gründerinnen und Gründer benötigen neben unternehmerischer Kreativität viel Mut – ganz besonders in dieser herausfordernden Zeit“, erklärt Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andres Pinkwart. „Die Entschlossenheit und das Durchhaltevermögen, an die Innovationskraft der eigenen Ideen zu glauben, möchten wir mit der zehnten Ausgabe des Gründerpreises anerkennen und belohnen. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die vielen tollen Gründerinnen in Nordrhein- Westfalen noch mehr den Mut finden, sich zu bewerben. Sie profitieren insbesondere von den starken Netzwerken, die der GRÜNDERPREIS bietet.“

Der Wettbewerb vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK wird in diesem Jahr zum zehnten Mal verliehen und ist einer der bedeutendsten Preise in Nordrhein-Westfalen. Das Preisgeld wird von der NRW.BANK gestiftet (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro).

Sie wollen sich bewerben? Tipps bekommen Sie bei der CET-Gründungs­beratung.

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