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Innovation und Patentschutz an der TU Dortmund

Ihre Erfindungen verdienen den besten Schutz. Das Centrum für Entrepreneurship & Transfer (CET) der TU Dortmund unterstützt Sie umfassend bei der Patentierung und Vermarktung Ihrer Innovationen. Gemeinsam mit unserem Partner, der PROvendis GmbH, begleiten wir Sie von der Erfindungsmeldung bis zur erfolgreichen Vermarktung. Profitieren Sie von unserer Expertise und sichern Sie Ihre Erfindungen effektiv ab.

Auf einen Blick

Erfindungsmeldung: Mit der Erfindungsmeldung informieren Sie die Hoch­schu­le formal über die von Ihnen getätigte Erfindung. In dieser Meldung beschreiben Sie detailliert das technische Problem, den Lösungsweg und die Vorteile zum Stand der Technik. Ferner soll beschrieben werden, in welchem Kontext die Erfindung gemacht wurde (z. B. in einem Drittmittelprojekt). Auch die Benennung aller Beteiligten ist zwingend er­for­der­lich.

Patentstrategie: Hier finden Sie die Leitlinien der Patentpolitik der TU Dort­mund.

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen: Dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (kurz: ArbnErfG) unterliegen alle Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten im privaten und im öf­fent­lichen Dienst. Der Link führt zu der Gesamtausgabe des Gesetzes.

Gewerbliche Schutzrechte: Es gibt verschiedene Wege, geistiges Eigentum - international als Intellectual Property (IP) bezeichnet - schützen zu lassen. Zunächst zu den gewerblichen Schutzrechten (zum Beispiel Patent, Gebrauchsmuster, Marken, Designs): Diese werden in ein amtliches Register eingetragen.

  • Patent: Das Patent ist ein bedeutendes gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren das ausschließliche Recht gibt, über seine Erfindung zu verfügen. Kein anderer darf ohne seine Zustimmung von der patentierten Erfindung Gebrauch machen. Niemand darf patentgeschützte Produkte ohne Lizenz herstellen, anbieten, in den Verkehr bringen, importieren oder patentierte Verfahren anwenden.
  • Gebrauchsmuster: Das Gebrauchsmuster, auch als „kleines Patent“ bezeichnet, bietet einen schnellen und kostengünstigen Schutz für technische Erfindungen. Es gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Gebrauchsmuster werden in der Regel schneller und einfacher als Patente erteilt, unterliegen jedoch keiner inhaltlichen Prüfung durch das Patentamt.
  • Marken: Das Markengesetz schützt Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Der Markenschutz kann unbegrenzt verlängert werden, jeweils um 10 Jahre.
  • Designs: Das Designgesetz schützt die äußere Gestaltung eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Ein eingetragenes Design bietet dem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Design zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen. Der Schutz eines Designs kann bis zu 25 Jahre betragen, vorausgesetzt, dass alle fünf Jahre eine Verlängerung beantragt wird.

Geschäftsgeheimnisgesetz: Was ist "Geschäftsgeheimnis"? Nicht offenkundiger Vorgang, an dem der Berechtigte Geheimhaltungswillen hat, der auf einem schutzwürdigen wirtschaftlichen Interesse beruht. Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz - GeschGehG) in Kraft getreten.

Gesetz über Ur­he­ber­recht und verwandte Schutzrechte: Im Urheberrechtsgesetz ist der Schutz der Werke von Literatur, Wis­sen­schaft und Kunst festgelegt, den Urheberinnen und Urheber genießen. Ein Hinweis: in vielen Fällen fällt der Schutz von Software unter Urheberrecht. Der Link führt zur Gesamtausgabe des Gesetzes.

  • EU Cyber Resilience Act: Der EU Cyber Resilience Act ist ein legislativer Rahmen, der darauf abzielt, die Cyberresilienz von Produkten mit digitalen Elementen zu verbessern. Ziel ist es, ein hohes Maß an Cybersicherheit zu gewährleisten und die Risiken im Zusammenhang mit Cyberbedrohungen zu minimieren. Der Act fordert von Herstellern, dass sie sicherstellen, dass ihre Produkte während des gesamten Lebenszyklus sicher bleiben, einschließlich der Pflicht zur schnellen Behebung von Schwachstellen.
  • Regeln für KI in der EU: Die EU hat ein umfassendes Regelwerk für Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt, bekannt als AI Act. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Technologien zu fördern. Es sieht unter anderem vor, dass KI-Systeme, die in der EU entwickelt oder genutzt werden, bestimmte Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Sicherheit und Nichtdiskriminierung erfüllen müssen. Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengeren Vorschriften und müssen eine Konformitätsbewertung durchlaufen.
  • Due-Diligence-Prüfung: Die Due-Diligence-Prüfung ist ein umfassender Prüfprozess, der vor der Durchführung von Unternehmensfusionen, Übernahmen oder anderen bedeutenden Geschäftsentscheidungen durchgeführt wird. Ziel ist es, alle relevanten Informationen und potenziellen Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Diese Prüfung umfasst unter anderem finanzielle, rechtliche und operative Aspekte des Zielunternehmens, um sicherzustellen, dass alle Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage getroffen werden.

Weiterbildung: IP-Führerschein

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